TÜV Abnahme / Umschlüsselung zum Sonder-Kfz-Wohnmobil

Die Zulassung als Sonder-Kfz-Wohnmobil ermöglicht Ihnen die Einstufung in günstigere Versicherungstarife bzw. Steuerklassen in Abhängigkeit vom zulässigen Gesamtgewicht.

 

Voraussetzungen für die Zulassung:

Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: 

Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

a) Tisch und Sitzgelegenheiten

b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können

c) Kochmöglichkeit

d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein.

Quelle: ADAC

 

Steuertabelle

 

Schadstoffklassen 

Zulässiges Gesamtgewicht 


mindestens S 4 


S 2 – S 3 

S 1 und schlechter 

1,8 t 

144,00 

216,00 

360,00 

2,0 t 

160,00 

240,00 

400,00 

2,2 t 

170,00 

250,00 

410,00 

2,4 t 

180,00 

260,00 

420,00 

2,6 t 

190,00 

270,00 

430,00 

2,8 t 

200,00 

280,00 

440,00 

3,0 t 

210,00 

290,00 

450,00 

3,2 t 

220,00 

300,00 

460,00 

3,4 t 

230,00 

310,00 

470,00 

3,6 t 

240,00 

320,00 

480,00 

Quelle: ADAC